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Cybermobbing – der öffentliche Rufmord
 Das Dekolleté einer Lehrerin, der offene Hosenstall des Klassenlehrers: Für Schüler ist es ein Handgriff, solche Bilder mit ihren Handys aufzunehmen und sie in Videoportalen ins Netz zu stellen. Auch untereinander grassieren immer brutalere Formen einer öffentlichen Bloßstellung mittels moderner Kommunikationsmittel. Auf dem Schülerklo, während der Pausen und bei Schulausflügen finden Jugendliche Opfer, die sie öffentlich demütigen. Etwa 40 Prozent der jungen Internetnutzer geben an, dass Fotos ohne ihr Wissen ins Netz gestellt wurden. Acht Prozent aller Lehrer sind von Cybermobbing betroffen, die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein. Der Beitrag zeigt verschiedene Formen des Cybermobbings auf, informiert über Möglichkeiten der Prävention, zeigt rechtliche Aspekte auf und skizziert Tipps, wie man sich wehren kann.
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| Cybermobbing – der öffentliche Rufmord |
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Der Lehrer aus Großbritannien dreht sich zur Tafel, beugt sich, um an den unteren Rand zu schreiben, mit dem Rücken zur Klasse. Blitzschnell schießt ein Schüler von hinten heran und zieht dem Lehrer Hose nebst Unterhose herunter. Ein anderer Schüler filmt die Szene per Handy. Tags darauf landete der Film bei der Videoplattform YouTube. Und er wurde von einer hämisch grölenden Internetgemeinde angeschaut und heruntergeladen. Tausendfach. Millionenfach.
Als die 13jährige Megan Meier aus Missouri sich auf der Internet-Plattform MySpace in Josh verliebte, konnte sie nicht wissen, dass ihr virtueller Freund die Erfindung einer Freundin bzw. Feindin aus der Nachbarschaft war. Nachdem "Josh" dem übergewichtigen Mädchen den Kopf verdrehte, brach er abrupt mit ihr und beschimpfte sie auf diversen MySpace-Seiten als dämliche fette Schlampe und fand auch noch Kompagnons, die ihm bei der öffentlichen Demütigung halfen. Megan Meier nahm sich das Leben. Die zuständige Staatsanwaltschaft fand damals, im Jahr 2006, zunächst kein Gesetz, um die Täterin zur Verantwortung zu ziehen.
Diese beiden Fälle gingen weltweit durch die Presse. Sie sind besonders krasse Beispiele einer modernen Art von Rufmord und Psychoterror. Mobbing hat inzwischen das digitale Zeitalter erreicht. Seit Etablierung des Web 2.0 kann jede Feindschaft, Verleumdung und Schmach vor einem Millionenpublikum ausgetragen werden. Und das Internet vergisst nicht: Einmal im Netz, können Text- oder Bildinformationen nicht mehr kontrolliert werden. Auch wenn die Filme vom Server gelöscht werden, existieren sie noch jahrelang in Web-Archiven oder kursieren als Downloads auf privaten Rechnern und werden per E-Mail herumgereicht. Hochburg des Cyberbullying (oder deutsch Cybermobbing) ist in Europa Großbritannien. Hier hat sich diese spezifische Form, Lehrkräfte und Mitschüler fertig zu machen, bereits flächendeckend eingebürgert. Wie eine Umfrage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zeigt, sind Lehrer in Deutschland in geringerem Umfang betroffen als das Medienecho vermuten lasse. Dennoch geben acht Prozent der Befragten an, bereits Opfer geworden zu sein. Dabei ist die Dunkelziffer vermutlich hoch: Wer weiß schon, was die Schüler in den Internet-Communities treiben? Und wer hat genügend Zeit, sich regelmäßig auf dem Laufenden zu halten? Täter sind dabei aber nicht nur die Schüler, auch Kollegen und Vorgesetzte, ja sogar Eltern wurden als Mobber genannt. Nach einer Studie des Zentrums für Empirische Forschung der Universität Koblenz-Landau gaben 20 Prozent aller Jugendlichen an, von Cybermobbing betroffen zu sein. Die JIM-Studie 2008, eine Basisstudie zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland, kommt zu einem ähnlichen Ergebnis: Etwa jeder Fünfte sei durch falsche oder beleidigende Äußerungen oder autorisierte Fotos bloßgestellt oder gekränkt worden.
Muss man sich damit abfinden, dass man als Lehrer in peinlichen Situationen zum Gespött eines potentiellen Millionenpublikums wird? Dieser Beitrag zeigt verschiedene Formen des Cybermobbings auf, informiert über Möglichkeiten der Prävention in Schule und Unterricht, untersucht rechtliche Aspekte und skizziert Tipps, wie man sich wehren kann, wenn es bereits Vorfälle gab.
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| Cybermobbing – was ist das? |
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Von Cybermobbing spricht man, wenn ohne Zustimmung von Betroffenen mithilfe moderner Kommunikationsmittel wie Handy, Chat, sozialer Internet-Netzwerke wie SchülerVZ oder MySpace, Videoportale oder Foren und Blogs diffamierende Texte, Bilder oder Filme veröffentlich werden um diese Personen zu verleumden, bloßzustellen oder zu belästigen (Cyber-Stalking). Dabei werden beispielsweise Schüler heimlich auf der Schultoilette gefilmt. Das Dekolleté einer Lehrerin kann Zielscheibe des öffentlichen Spottes werden oder auch simple Fotomontagen. Beliebt sind Porträtaufnahmen von Lehrkräften, spielend leicht von der Schulhomepage heruntergeladen, die mit einer Bildbearbeitungssoftware auf die Körper von Pornodarstellern montiert werden. Foren und Blogs sind eine weitere Plattform für Verleumdungen. Hier machen Täter bisweilen gezielt Stimmung gegen einzelne Personen. Unter Stichwörtern wie "Tierquäler", "Exhibitionist" oder "Fahrerflucht" erfinden sie als vermeintliche Augenzeugen Vergehen ihrer Opfer, oftmals begleitet mit gefälschten Beweisfotos.
Ein besonderer Fall ist die Identitätsfälschung. Die Täter benötigen hierfür lediglich Namen und E-Mail-Adresse eines Opfers. Dann loggen sich Täter beispielsweise als ihre Lehrerin Heike Schmitz mit der Mailadresse heike.schmitz@xyz.de (fiktives Beispiel) in ein Selbsthilfe-Forum für Bettnässer ein und beschreiben detailverliebt das Problem, das sie angeblich umtreibt. Oder sie geben unter diesem Namen und Mailadresse anzügliche Kontaktanzeigen auf. Das geht bis zur Vortäuschung von Straftaten, in dem sie auf dem Internet-Auktionsmarkt Ebay illegale Geschäfte unter falschem Namen anbieten. Dieses sogenannte Faken kann Karrieren zerstören, wenn es systematisch eingesetzt wird. Da Vorgesetzte und potentielle Arbeitgeber häufig den Namen von Bewerbern oder Mitarbeitern in Suchmaschinen eingeben um mehr über die Person zu erfahren, können Cybermobber eine völlig verzerrte digitale Biografie von einer Person kreieren.
Opfer und Täter
Nach der GEW-Umfrage gibt es kein deutliches Opferprofil. Zwar sind Lehrer als Berufsgruppe das bevorzugte Ziel solcher Internet-Attacken, aber das Gros der Angriffe richtet sich gegen Jugendliche. Auffallend ist, dass offensichtlich Gymnasien besonders betroffen sind (25 Prozent der angegebenen Cybermobbing-Fälle), berufsbildende Schulen hingegen kaum zur Zielscheibe werden (2,6 Prozent). Dagegen gibt es ein klares Täterprofil: diese sind zu 70 Prozent männlich und zu 88,2 Prozent zwischen 11 und 20 Jahren alt.
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| Was tun gegen Cybermobbing? |
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Prävention
Aus der GEW-Umfrage wurde deutlich, dass viele Täter gar nicht abschätzen können, welche Folgen ihre vermeintlich "harmlosen" Stänkereien im Netz nach sich ziehen. Sie kennen weder die rechtlichen Konsequenzen ihres Tuns noch halten sie sich vor Augen, welche psychischen Folgen ihr Treiben bei den Mobbing-Opfern nach sich zieht. Gezielte Aufklärung und Prävention sind daher das wichtigste Mittel, um Cybermobbing im Vorfeld zu verhindern oder einzuschränken.
Ein positives Schulklima schaffen
Ein Schulklima, das von gegenseitigen Vertrauen und Wertschätzung geprägt ist, bildet die wichtigste Vorbeugung gegen Cybermobbing. Das fängt bei der Selbstdefinition aller Lehrerkräfte an. Wer sich als Lernpartner versteht und nicht als Pauker, wer Schüler zu einem kritischen Feedback ermuntert und transparente Bewertungskriterien vorstellt, läuft weniger Gefahr, Opfer von Cybermobbing zu werden. Wer eine Haltung einnimmt, bei der Schüler nur noch als "Nervfaktor" wahrgenommen werden, darf sich nicht wundern, wenn die Schüler ähnlich denken – und handeln. Wenn Eltern, Lehrer und Schüler sich als Team mit gemeinsamen Interessen verstehen, wächst die Identifikation aller mit der gesamten Schule. Dann werden Mobber nicht länger als coole Rebellen, sondern vielmehr als Störer in einer funktionierende Gemeinschaft betrachtet und entsprechend geächtet.
Einen Verhaltenskodex erarbeiten
Als Präventivmaßnahme können Sie mit ihren Kollegen, den Eltern und vor allem auch den Schülern jedes Jahr neu einen Verhaltenskodex erarbeiten, den jeder unterschreiben muss. Die Zustimmung zu solchen Vereinbarungen ist wesentlich höher als zu Schulordnungen, die von oben herab verordnet werden. Nach Angaben der GEW lehnen nur 3,3 Prozent der Schüler einen Verhaltenskodex ab. Dabei ist dieses Instrument der gemeinsamen gegenseitigen Selbstverpflichtung bei 77,5 Prozent aller Schulen gar nicht vorhanden. Spezifisch in Hinblick auf Cybermobbing sollten insbesondere der Umgang mit Handys und Kameras geklärt werden. Diese müssen im Unterricht ausgeschaltet werden, ein komplettes Verbot von Multimediageräten auch in Pausenzeiten hat sich an einigen Schulen bewährt. Verstöße müssen natürlich sanktioniert werden. Dabei werden entsprechende Geräte konfisziert und den Eltern übergeben.
Schülerbewertungen organisieren
Wer tagtäglich Menschen bewertet, muss sich selbst auch der Kritik stellen. Wenn Sie in ihrer Schule transparente Bewertungsmöglichkeiten für Schüler nicht nur zulassen, sondern auch aktiv fördern, ist die Gefahr geringer, dass dies die Schüler in einem menschlich wie pädagogisch völlig unzureichendem Ort wie zum Beispiel www.spickmich.de selbst in die Hand nehmen. Voraussetzung dafür ist respektvolle konstruktive Form eines regelmäßigen Schüler-Lehrer-Feedbacks, am besten immer kombiniert mit Verbesserungsvorschlägen.
Medienkompetenz stärken
Klären Sie den Umgang mit schulinternen Informationen in der Öffentlichkeit und somit im Internet. Welche Themen gehören in die Öffentlichkeit, welche müssen privat bleiben? Welche Bedeutung haben Begriffe wie Verleumdung, Rufmord, Beleidigung als ethische und strafrechtlich relevante Aspekte?
Die rechtlichen Aspekte, die neue Medien aufwerfen, sollten unbedingt thematisiert werden. Gehen Sie beispielsweise die Elemente ihrer Schulhomepage durch und prüfen sie rechtliche Aspekte wie das Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrechte, Jugendschutz, Urheberrecht aber auch Aspekte wie Meinungsfreiheit und Einschränkung der Meinungsfreiheit. Machen Sie ihren Schülern klar, gegen welche Rechtsvorschriften Cybermobber verstoßen und welcher Straf- bzw. Bußgeldkatalog bei Verurteilung hierfür herangezogen wird.
Hilfreich in diesem Zusammenhang kann auch sein, sich mit dem Pressekodex für Journalisten zu beschäftigen. Dieser regelt als Selbstverpflichtung die Spielregeln für öffentliche Berichterstattung und setzt wichtige ethische Standards hinsichtlich Diskriminierungen, Sorgfaltspflicht, Schutz der Ehre, Wahrhaftigkeit, Schutz der Menschwürde. Dieser kann als Vorlage dienen, einen eigenen Kodex zu entwerfen.
Klären Sie ihre Schüler darüber auf, wie Informationen im Internet gespeichert werden, welche Informationen man über Menschen über Suchmaschinen finden kann und erarbeiten Sie Verhaltensmaßregeln um sich selbst vor Angriffen zu schützen. Hierbei sollen Schüler lernen, vorsichtig mit personenbezogenen Daten von sich umzugehen und verstehen, warum beispielsweise ein veröffentlichtes Besäufnisbild auch noch nach Jahren, nachdem es vom Server gelöscht wurde, von potentiellen Arbeitsgebern, Berufskollegen oder Freunden aufgefunden werden kann.
Nach der GEW-Umfrage hat gezielte Aufklärung der Schüler zu einer deutlichen Verringerung der Vorfälle und zu einem rücksichtsvolleren Umgang miteinander geführt.
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| Wie reagiert man, wenn es bereits Vorfälle gibt? |
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Nach der GEW-Umfrage wehren sich 15 Prozent der betroffenen Lehrkräfte nicht, wenn sie direkt von Cybermobbing betroffen sind. Als Gründe geben sie Hilflosigkeit und Unwissenheit an. Wer jedoch in der Defensive verharrt, riskiert, dass die eigenen Gefühle der Ohnmacht immer stärker werden. Wenn Sie nicht selbst betroffen sind sondern Ihre Schüler oder Kollegen, ermuntern Sie sie, sich nicht zu verkriechen. Stehen sie den Betroffenen bei. Wenn potentielle Täter wissen, dass sie nicht ohne Sanktionen davonkommen, ist die Hürde für Cybermobbing schon um einiges höher gelegt.
- Gemeinsam Handeln
Machen Sie den Vorfall im Kollegium publik, etablieren Sie eine Interessengemeinschaft. Sie sollten den Vorfall bewusst in der Konferenz ansprechen und den Schulterschluss mit Kollegen und auch Schulleitung suchen, denn Sie sind umso stärker, je überzeugter sich das Kollegium auf eine gemeinsame Linie eignet. Überwinden Sie die Scheu davor, sich mit einem möglicherweise peinlichen Vorfall zu outen. Jeder kann betroffen sein.
- Beweismaterial sichern
Sichern sie Beweismaterial: Handy- oder E-Mail-Botschaften mit beleidigenden Inhalten sollten Sie speichern, möglichst ausdrucken. Machen Sie Screenshots von mobbenden Websites und speichern sie diese mit Datumsangabe ab.
- Niemals selbst eingreifen!
Greifen Sie nicht selbst in das Geschehen ein und äußern Sie niemals die eigene Ansicht in Foren, Blog-Kommentaren oder sozialen Netzwerken. Sie spielen sonst das Spiel mit, dessen Spielregeln sie nicht akzeptieren und geben das Heft aus der Hand. Hier besteht eine große Gefahr, nach denselben Denkmustern Texte ins Netz zu bringen wie die Täter - womit sich die Mobber-Spirale immer schneller dreht.
- Täter konfrontieren
Bei konkreten Verdacht konfrontieren sie die möglichen Täter in einem klärenden Gespräch unter sechs Augen, sorgen sie für Zeugen oder noch besser Mediatoren. Thematisieren sie diese Vorfälle besser nicht im Klassenraum.
- Rechtslage ausloten
In gravierenden Fällen sollten Sie einen Anwalt kontaktieren. Lehrer oder Schüler sind keine Personen des öffentlichen Interesses und daher steht ihnen das Recht auf das eigene Bild zu. Wer ohne Einwilligung einer Person Bilder, Video- oder Audio-Sequenzen veröffentlicht, verletzt dessen Recht auf informelle Selbstbestimmung. Wer betroffen ist, kann einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Homepage geltend machen (§1004 BGB, §§22ff KunstUrhG). Dann muss die entsprechende Seite vom Netz genommen werden. Der britische Lehrer, der im Vorspann dieses Beitrags erwähnt wurde, konnte somit erreichen, dass der Film bei YouTube nicht mehr abgerufen werden konnte. Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes schützen die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen vor Beleidigung und Diffamierung, die zudem auch Straftatbestände sind (§§ 185ff StGB). Sehr häufig erreichen Sie schon einiges, wenn Sie den Betreiber der Website auffordern, die entsprechenden Inhalte zu löschen. Wenn dies nicht hilft, können Sie den Fall zur Anzeige bringen. Unter Umständen können Sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Augen und Ohren offen halten
Es ist generell ratsam, im Internetzeitalter von Zeit zu Zeit seinen eigenen Namen in Suchmaschinen einzugeben, um sich ein Bild darüber zu machen, was im Netz über Sie und von Ihnen veröffentlicht wurde. Schauen Sie auch ab und zu in einschlägige Videoportale wie YouTube und suchen Sie nach Filmen, die ihre Schule betreffen. Wenn Sie beleidigende Inhalte finden, dann versuchen Sie den Urheber des Mobbings zu ermitteln. Meist führt das Motiv zum Verdächtigen. Lehrkräfte erkennen zudem einzelne Schüler fast immer aufgrund der jeweils individuellen Auslegung orthografischer Schreibregeln.
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