So unterstützt die Bundesregierung mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ in Höhe von zwei Milliarden Euro Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie. Ziel ist insbesondere, Lernrückstände abzubauen, die frühkindliche Bildung zu stärken sowie Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote zu fördern.
Finanzierungsprogramme für Ihr Bundesland
Aufholen nach Corona – Aktionsprogramm der Bundesregierung
Die digitale Anwendung „Diagnose und Fördern“ kann aus dem Schulbudget Ihrer Schule finanziert werden. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, über die wir Sie informieren möchten.
Hier finden Sie Informationen für Ihr Bundesland
Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg hat eine Landeslizenz für Deutsch, Englisch, Mathematik und Französisch erworben. Das Angebot kann von allen weiterführenden Schulen für die Klassen 5-10 kostenlos über die SESAM-Mediathek genutzt werden.
Sie möchten „Diagnose und Fördern“ an Ihrer Schule nutzen?
Melden Sie sich in der SESAM-Mediathek an. Dort ist Diagnose und Fördern für Sie bereits freigeschaltet.
Gibt es in Bayern ein Aktionsprogramm der Bundesregierung zum Thema „Aufholen nach Corona“?
Ja. Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona“ enthält die wesentlichen Eckpunkte für die Ausgestaltung des Programms. Die Bundesländer konnten bei der Umsetzung des Programms individuelle Schwerpunkte setzen.
Daher trägt das Aktionsprogramm je nach Bundesland einen anderen Namen. Das Landesprogramm in Bayern zur Unterstützung der Schulen bei der Bewältigung der Corona-Krise heißt „gemeinsam.Brücken.bauen“.
Ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ möglich?
Eine Finanzierung von Lizenzen für digitale Medien über das Programm „gemeinsam.Brücken.bauen" ist leider nicht möglich. Digitale Medien können jedoch grundsätzlich durch den zuständigen Schulaufwandsträger finanziert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Schulleitung.
Wo finde ich weitere Informationen?
Das Land Berlin hat für das Schuljahr 2022/23 eine Landeslizenz für die Cornelsen Lernplattform „Diagnose und Fördern“ erworben. Das Angebot steht den Schulen für die Jahrgänge 5-10 für folgende Fächer kostenfrei zur Verfügung: Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch.
Sie möchten „Diagnose und Fördern“ an Ihrer Schule nutzen?
Melden Sie sich im Berliner Schulportal an. Dort ist Diagnose und Fördern seit Oktober 2022 freigeschaltet.
Gibt es in Hamburg ein Aktionsprogramm der Bundesregierung zum Thema „Aufholen nach Corona“?
Ja. Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona“ enthält die wesentlichen Eckpunkte für die Ausgestaltung des Programms. Die Bundesländer konnten bei der Umsetzung des Programms individuelle Schwerpunkte setzen.
Daher trägt das Aktionsprogramm je nach Bundesland einen anderen Namen. Das Landesprogramm in Hamburg zur Unterstützung der Schulen bei der Bewältigung der Corona-Krise heißt „Aufholen nach Corona“.
Ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ möglich?
Eine Finanzierung von Lizenzen für digitale Medien über das Programm „Aufholen nach Corona " ist leider nicht möglich. Digitale Medien können jedoch grundsätzlich über das Schulbudget finanziert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Schulleitung.
Wo finde ich weitere Informationen?
Gibt es in Hessen ein Aktionsprogramm der Bundesregierung zum Thema „Aufholen nach Corona“?
Ja. Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona“ enthält die wesentlichen Eckpunkte für die Ausgestaltung des Programms. Die Bundesländer konnten bei der Umsetzung des Programms individuelle Schwerpunkte setzen.
Daher trägt das Aktionsprogramm je nach Bundesland einen anderen Namen. Das Hessische Landesprogramm zur Unterstützung der Schulen bei der Bewältigung der Corona-Krise heißt „Löwenstark – der BildungsKICK“.
Ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „Löwenstark“ möglich?
Ja. Im Programm "Löwenstark" können Schulen in Hessen auch im Schuljahr 2022/2023 zusätzliche Lernmittel (digitale Schulbücher, Erwerb von Lizenzen, Material für Förderkurse analog und digital) zur Kompensation coronabedingter Lernrückstände und Förderung von Schülerinnen und Schülern anschaffen. Somit darf Ihre Schule „Diagnose und Fördern“ über das Programm „Löwenstark“ finanzieren. Bitte wenden Sie sich an Ihre Schulleitung.
Bis wann ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „Löwenstark“ möglich?
Das Aktionsprogramm „Löwenstark“ gilt bis 31.07.2023. Sichern Sie sich jetzt die Fördermittel zur Anschaffung von „Diagnose und Fördern“!
Ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ auch über andere Budgets möglich?
Ja. Digitale Produkte können grundsätzlich auch über das Schulbudget finanziert werden.
Gibt es in Niedersachsen ein Aktionsprogramm der Bundesregierung zum Thema „Aufholen nach Corona“?
Ja. Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ enthält die wesentlichen Eckpunkte für die Ausgestaltung des Programms. Die Bundesländer konnten bei der Umsetzung des Programms individuelle Schwerpunkte setzen.
Daher trägt das Aktionsprogramm je nach Bundesland einen anderen Namen. Das niedersächsische Landesprogramm zur Unterstützung der Schulen bei der Bewältigung der Corona-Krise heißt „Startklar in die Zukunft“.
Ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ möglich?
Ja. Im Programm „Startklar in die Zukunft " können Schulen in Niedersachsen auch im Schuljahr 2022/2023 Mittel des Sonderbudgets für die Anschaffung von didaktischen Unterrichtsmaterialien zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie, z. B. Lernmittel, befristete Lizenzen für Lernprogramme oder Diagnosetools (keine schülereigenen Materialien wie Arbeitshefte) verwendet werden. Somit darf Ihre Schule „Diagnose und Fördern“ über das Programm „Startklar in die Zukunft“ finanzieren. Bitte wenden Sie sich an Ihre Schulleitung.
Bis wann ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ möglich?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Schulleitung.
Wo finde ich weitere Informationen?
Ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ auch über andere Budgets möglich?
Ja. Digitale Produkte können grundsätzlich auch über das Schulbudget finanziert werden.
Gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Aktionsprogramm der Bundesregierung zum Thema „Aufholen nach Corona“?
Ja. Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ enthält die wesentlichen Eckpunkte für die Ausgestaltung des Programms. Die Bundesländer konnten bei der Umsetzung des Programms individuelle Schwerpunkte setzen.
Daher trägt das Aktionsprogramm je nach Bundesland einen anderen Namen. Das Landesprogramm in Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der Schulen bei der Bewältigung der Corona-Krise heißt „Ankommen und Aufholen“.
Ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ möglich?
Ja. Im Programm „Ankommen und Aufholen“ werden den Schulen mindestens 30 Prozent der Gesamtfördersumme unmittelbar zur Verfügung gestellt, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen. Beispiele hierfür können sein: der Kauf von Lizenzen für digitale Förderprogramme. Somit darf Ihre Schule „Diagnose und Fördern“ über das Programm „Ankommen und Aufholen“ finanzieren. Bitte wenden Sie sich an Ihre Schulleitung.
Bis wann ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ möglich?
Das Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ gilt bis 06.08.2023. Sichern Sie sich jetzt die Fördermittel zur Anschaffung von „Diagnose und Fördern“!
Wo finde ich weitere Informationen?
Ankommen & Aufholen
Maßnahme "Extra-Geld" im Rahmen des Programms "Ankommen & Aufholen"
Ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ auch über andere Budgets möglich?
Ja. Digitale Produkte können grundsätzlich auch über das Schulbudget finanziert werden.
Gibt es in Rheinland-Pfalz ein Aktionsprogramm der Bundesregierung zum Thema „Aufholen nach Corona“?
Ja. Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona“ enthält die wesentlichen Eckpunkte für die Ausgestaltung des Programms. Die Bundesländer konnten bei der Umsetzung des Programms individuelle Schwerpunkte setzen.
Daher trägt das Aktionsprogramm je nach Bundesland einen anderen Namen. Das Landesprogramm in Rheinland-Pfalz zur Unterstützung der Schulen bei der Bewältigung der Corona-Krise heißt „Aufholen nach Corona“.
Ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ möglich?
Eine Finanzierung von Lizenzen für digitale Medien über das Programm „Aufholen nach Corona " ist leider nicht möglich. Digitale Medien können jedoch grundsätzlich über das Schulbudget finanziert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Schulleitung.
Wo finde ich weitere Informationen?
Das Saarland stellt im Schuljahr 2022/23 im Rahmen einer Landeslizenz allen weiterführenden Schulen des Saarlandes die Cornelsen-Lernplattform „Diagnose und Fördern“ kostenlos zur Verfügung. Das Angebot umfasst die Jahrgänge 5-10 für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch.
Sie möchten „Diagnose und Fördern“ an Ihrer Schule im Saarland nutzen?
Greifen Sie einfach direkt über die Online-Schule Saarland zu. Dort ist Diagnose und Fördern bereits für Sie freigeschaltet. Nähere Infos erhalten Sie hier: Diagnose und Fördern - Online-Schule Saarland
Gibt es in Sachsen ein Aktionsprogramm der Bundesregierung zum Thema „Aufholen nach Corona“?
Ja. Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona“ enthält die wesentlichen Eckpunkte für die Ausgestaltung des Programms. Die Bundesländer konnten bei der Umsetzung des Programms individuelle Schwerpunkte setzen.
Daher trägt das Aktionsprogramm je nach Bundesland einen anderen Namen. Das Landesprogramm in Sachsen zur Unterstützung der Schulen bei der Bewältigung der Corona-Krise heißt „Aufholen nach Corona“.
Ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ möglich?
Ja. Eine Finanzierung der Cornelsen Lernplattform „Diagnose und Fördern“ ist über das Programm „Aufholen nach Corona " möglich. Somit darf Ihre Schule „Diagnose und Fördern“ über das Programm „Aufholen nach Corona“ finanzieren. Bitte wenden Sie sich an Ihre Schulleitung.
Bis wann ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ möglich?
Das sächsische Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ gilt bis 31.07.2023. Sichern Sie sich jetzt die Fördermittel zur Anschaffung von „Diagnose und Fördern“ und profitieren Sie von unserer Sonderaktion bei den Schullizenzen für 1 Jahr oder für 3 Jahre.
Wo finde ich weitere Informationen?
Gibt es in Schleswig-Holstein ein Aktionsprogramm der Bundesregierung zum Thema „Aufholen nach Corona“?
Ja. Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona“ enthält die wesentlichen Eckpunkte für die Ausgestaltung des Programms. Die Bundesländer konnten bei der Umsetzung des Programms individuelle Schwerpunkte setzen.
Daher trägt das Aktionsprogramm je nach Bundesland einen anderen Namen. Das Landesprogramm in Schleswig-Holstein zur Unterstützung der Schulen bei der Bewältigung der Corona-Krise heißt „Lernchancen.SH“.
Ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „Lernchancen.SH“ möglich?
Eine Finanzierung von Lizenzen für digitale Medien über das Programm „Lernchancen.SH" ist leider nicht möglich. Digitale Produkte können jedoch grundsätzlich über das Schulbudget finanziert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Schulleitung.
Wo finde ich weitere Informationen?
https://fachportal.lernnetz.de/sh/themen/lernchancen-sh.html
Gibt es in Thüringen ein Aktionsprogramm der Bundesregierung zum Thema „Aufholen nach Corona“?
Ja. Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona“ enthält die wesentlichen Eckpunkte für die Ausgestaltung des Programms. Die Bundesländer konnten bei der Umsetzung des Programms individuelle Schwerpunkte setzen.
Daher trägt das Aktionsprogramm je nach Bundesland einen anderen Namen. Das Landesprogramm in Thüringen zur Unterstützung der Schulen bei der Bewältigung der Corona-Krise heißt „Stärken - Unterstützen - Abholen“.
Ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „Stärken - Unterstützen - Abholen“ möglich?
Ja. Eine Finanzierung der Cornelsen Lernplattform „Diagnose und Fördern“ ist über das Programm „Stärken - Unterstützen - Abholen" möglich.
Die Verwaltungsvorschrift wurde am 22.11.22 diesbezüglich angepasst. Die Schulen können für die unterschiedlichen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler geeignete Fördermaterialien in Form von Lern-Apps anschaffen. Somit darf Ihre Schule „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm finanzieren. Bitte wenden Sie sich an Ihre Schulleitung.
Bis wann ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ über das Aktionsprogramm „Stärken - Unterstützen - Abholen“ möglich?
Das Aktionsprogramm „Stärken - Unterstützen - Abholen“ gilt bis Ende des Schuljahres 2022/2023.
Sichern Sie sich jetzt die Fördermittel zur Anschaffung von „Diagnose und Fördern“!
Wo finde ich weitere Informationen?
Ist die Finanzierung von „Diagnose und Fördern“ auch über andere Budgets möglich?
Ja. Digitale Produkte können grundsätzlich auch über das Schulbudget finanziert werden.
Aufholen nach Corona
- Bremen: Landesprogramm Schüler:innen stärken
- Mecklenburg-Vorpommern: Stark machen und Anschluss sichern
- Sachsen-Anhalt: Aufholen nach Corona
Fördervereine
Wussten Sie, dass es auch möglich ist, Diagnose und Fördern über Ihren Förderverein zu finanzieren? Schulfördervereine sind gemeinnützige Fördervereine für Bildungsanliegen einer oder mehrerer Schulen. Neben Stiftungen, Sponsoren und Privatpersonen sind sie die wichtigsten Drittmittelgeber für Schulen in Deutschland. Mögliche Einsatzgebiete sind Lehrprogramme und Lehrmaterialien. Wenden Sie sich daher für die Finanzierung gegebenenfalls an Ihren Schulförderverein.
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Fragen zur Finanzierung von digitalen Lernmitteln, zu Schnittstellen zwischen Ihren Plattformen und unseren digitalen Angeboten oder zu den pädagogischen Facetten der Digitalität: Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Fachberaterin Digitale Medien – Finanzierung in Schulen

Marina Klös
E-Mail: marina.kloes@cornelsen.de
Telefon: +49 30 897 85 8901
Mobil: +49 172 3294 170
(Mo., Mi., Do., 08.00 bis 16.00 Uhr)