Vorentlastung
Im Kern geht es bei der Datenschutz-Grundverordnung um die Ausweitung des Datenschutzes innerhalb der EU und die einheitliche Regelung bei der Datenverarbeitung, um mehr Transparenz und Rechte: Personen dürfen jetzt u. a. alle über sie gespeicherten Daten einsehen und ihre kompletten Daten löschen lassen.