Darum geht es
Inklusive Pädagogik als Menschenrecht
Inklusive Schule – dieses Schlagwort jagt manchen Lehrerinnen und Lehrern den Angstschweiß auf die Stirn, andere gehen entspannt und offensiv damit um. Während im Zuge der Integration bereits behinderte Kinder in Regelschulen aufgenommen wurden, bedeutet Inklusion viel mehr, als Kinder mit und ohne Behinderung in einer Schule zu unterrichten.
„Inklusive Pädagogik versteht sich als eine Pädagogik der Menschenrechte, die sich gegen Benachteiligung, Ausgrenzung und Diskriminierung verwendet. Ziel ist, dass alle bei der Entfaltung ihrer Potenziale und bei der Auseinandersetzung mit ihren Problemen so gut wie möglich passende Unterstützung bekommen.“
Annedore Prengel, emeritierte Pädagogik-Professorin der Universität Potsdam
Die Basis – die UN-Konvention
Gemeinsame Grundlage: Chancengleichheit
2006 haben die Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention verabschiedet und darin explizit das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung festgeschrieben. Dieses Recht soll ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit verwirklicht werden, indem die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen gewährleisten, heißt es dazu in Artikel 24 der UN-Konvention.
Das Ziel: leichterer Zugang zu Regelschulen
Im März 2009 haben der Bund und die Länder diese UN-Konvention für Deutschland ratifiziert und im Juni 2011 wurde der „Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention“ präsentiert. So soll der Zugang für die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen zu allgemeinen Regelschulen erleichtert werden. Die Bundesländer setzen das in jeweiligen Aktionsplänen um. Ein Trend ist dabei klar zu erkennen: Wo die Integration bereits weit vorangekommen ist, gelingt auch die Weiterentwicklung hin zur Inklusion leichter und besser.
Beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin wurde eine Monitoring-Stelle eingerichtet, die bundesweit den Prozess der Inklusion beobachtet und kritisch begleitet.