Allgemeines
Im traditionell gegliederten deutschen Schulwesen stellen die Grundschulen eine Ausnahme dar. In den ersten vier (oder je nach Bundesland sechs) Jahren werden auch hierzulande Kinder nicht auf Schulen verteilt, die sie zu unterschiedlichen Bildungsabschlüssen führen, sondern alle gemeinsam unterrichtet. Dies erscheint uns heute selbstverständlich und kein Pädagoge sähe Sinn darin, Kinder schon vor der Einschulung bestimmten Bildungsgängen zuzuordnen. Aber das war nicht immer so.
Angesichts der langen Tradition, Kinder aus den Grundschulen auszuschließen, wenn sie einer angenommenen Norm nicht entsprechen, ist es nicht verwunderlich, dass die großflächige Inklusion von Kindern mit Behinderung in die allgemeinen Schulen große Unsicherheiten auslöst. Wir haben uns über viele Generationen hinweg an den Gedanken gewöhnt, dass Kinder mit speziellen Bedürfnissen besser unter ihresgleichen lernen sollten.