Allgemeines
Neben Deutschland haben sich inzwischen 158 weitere Länder zur UN-Konvention bekannt. In Artikel 24 der Konvention heißt es:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen.“
Damit schrieb die UN-Konvention ausdrücklich fest: Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschenrecht. Menschen mit Behinderungen sollen nicht länger benachteiligt werden, sondern als vollwertige Bürger anerkannt werden. Bezogen auf das Schulsystem heißt das konkret: Kinder mit Behinderungen sollen nicht mehr vom regulären Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden.
Das Prinzip der „Inklusion wurde somit zum Leitgedanken unseres Bildungssystems. Selbstbestimmung, Teilhabe und uneingeschränkte Gleichstellung sind zentrale Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention.