Schulrecht / 25.02.2020

"Bitte die Handys hier in den Korb legen!"

Schulrechtsfall März 2020

Manche Lehrkräfte sammeln – aus ganz unterschiedlichen Gründen – zum Beginn der Unterrichtsstunde die Handys ihrer Schüler ein. Was ist davon zu halten?

Bild: stock.adobe.com/Corgarashu

Fall:

Sie sind schon wahre Wunderwerke der Technik, aber wenn Schüler und Schülerinnen sie unerlaubt im Unterricht nutzen, hält sich die Begeisterung der Lehrkräfte in Grenzen. Es geht um Handys (Smartphones), die auch Peter Sielje, unseren jungen sympathischen Kollegen, immer häufiger in der Schule stören. Er kann sich des Eindrucks nicht erwehren, diese Geräte seien so etwas wie die Nabelschnur, durch die seine Schüler mit der Welt verbunden sind. Und sobald diese Verbindung für mehr als 10 Minuten unterbrochen wird, treten Schnappatmung, Schreikrämpfe oder andere panische Reaktionen auf. In jeder freien, aber leider auch in jeder unbeobachteten Minute des Unterrichts sitzen die Schüler über ihrem Handy. Dabei pflegen die Mädchen vor allem ihre Kontakte in den sozialen Netzwerken, die Jungen vertreiben sich ihre Zeit eher mit mehr oder weniger anspruchsvollen Spielen oder schauen sich grenzwertige Videos an.

Neben dieser ständigen Ablenkung vom Unterricht stört Sielje vor allem die Möglichkeit, während Klassenarbeiten über das Smartphone ins Internet zu gelangen, um sich dort die dringend benötigten Informationen zu holen. Dafür wird das Handy unter dem Tisch, in der Federmappe oder in einer Tasche verborgen und dann heimlich eingesehen. Die zweite – und für die Schüler sicherere – Variante besteht darin, auf die Toilette zu gehen und dort den Schutz der Intimsphäre dafür zu nutzen, sich in der Toilettenkabine die gewünschten Informationen anzuschauen und zu merken.

Da Sielje ein effektiver Lehrer ist, der zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen will, fordert er seine Schüler auf, zum Beginn der Stunde ihr Handy in einen Korb auf seinem Lehrertisch zu legen, wo sie es sich am Ende der Stunde wieder abholen können. Allerdings hat Anna, seine Lebenspartnerin, Bedenken, ob man dies von den Schülern verlangen könne.

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„Bitte die Handys hier in den Korb legen!“ - Schulrechtsfall des Monats März 2020 - Schulrechtsfall

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