PrintPlus-Lizenz
1,50 EUR für 1 PersonFür alle, die im Unterricht bereits die Printausgabe verwenden
Die kostengünstige Lizenz für diejenigen, die das E-Book ein Jahr lang ergänzend zum Print-Titel nutzen möchten. Diese Lizenz kann nur von Lehrkräften und Schulen erworben werden.
Die PrintPlus-Lizenz berechtigt Nutzer/-innen, das E-Book mindestens 1 Jahr lang ergänzend zum Print-Titel zu nutzen: Die Einlösung eines Lizenzcodes zwischen dem 1. Juni und 30. September eines Jahres verlängert die Nutzungsdauer bis zum 30. September des Folgejahres. Wird ein Lizenzcode zwischen 1. Oktober und 31. Mai eingelöst, beträgt die Nutzungsdauer ein Kalenderjahr.
Die Lizenz kann nur von Lehrkräften und Schulen erworben werden.
Im Rahmen der Bestellung müssen Sie bestätigen, dass Sie bereits Print-Titel in dieser Anzahl einsetzen. Der Cornelsen Verlag behält sich vor, dies stichprobenartig zu überprüfen.
Nachdem Sie den Bestellprozess abgeschlossen haben, erhalten Sie die Lizenzcodes per Mail. Alternativ können Sie die Codes jederzeit in der Bestellhistorie in Ihrem Cornelsen Konto einsehen. Sie müssen Lizenzcodes innerhalb von 36 Monaten nach Kauf einlösen, damit sie nicht verfallen.
Für die Freischaltung und Nutzung empfehlen wir Schulen/Institutionen die Lizenzcodes auf der Plattform Lernen.Cornelsen zu aktivieren: lernen.cornelsen.de
Bitte beachten Sie, dass Ihre Schule/Institution bei Nutzung der Plattform personenbezogene Daten von Lehrkräften und Lernenden erheben und verarbeiten lässt. Damit das Produkt datenschutzkonform auf Lernen.Cornelsen genutzt werden kann, ist Ihre Schule/Institution verpflichtet einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit dem Cornelsen Verlag zu schließen. Wir bieten Ihnen den Vertragsabschluss vor oder nach Kauf des Produktes online an: avv.cornelsen.de
Alternativ können Sie die Lizenzcodes auch in der E-Bibliothek freischalten: mein.cornelsen.de. Bei dieser Freischaltung können die E-Books ohne den Abschluss eines AVV genutzt werden, zukünftige Service-Updates, die einen AVV bedingen, sind dann jedoch nicht möglich.