Schulrecht / 26.09.2018

Ist nicht immer "Tag der offenen Tür"?

Schulrechtsfall Oktober

Manche Eltern glauben, die Schule sei wie ein Kaufhaus, in das sie nach Belieben gehen können, wenn und wann sie wollen. Ist das wirklich so? 

Bild: stock.adobe.com/Corgarashu

Der Fall

Unsere sympathische Kollegin Anna Nass übernimmt zum Beginn des neuen Schuljahres eine 5. Klasse, in der auch der kleine Lukas ist. Am ersten Elternabend sind erstaunlich viele Erziehungsberechtigte anwesend. Anna vermittelt ihnen, wie sehr sie sich auf eine gute Zusammenarbeit mit ihnen freut und dass sie jederzeit ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Kinder bzw. deren Eltern hat. Kurzum, es ist eine ausgesprochen nette Stimmung und fast hätte man Brüderschaft (Schwesternschaft) getrunken. Na ja, vielleicht beim nächsten Mal. 

Das neue Schuljahr verläuft also zunächst ganz reibungslos, bis zu jenem denkwürdigen Tag, der Anna noch lange im Gedächtnis bleiben wird. Die Kollegin arbeitet gerade intensiv mit ihrer 5. Klasse an einem schwierigen Thema, als es an der Tür klopft. Bevor Anna auch nur etwas sagen kann, wird schon die Tür geöffnet. Und wer ist dort zu sehen? Die Mutter des kleinen Lukas. Gutgelaunt betritt sie den Klassenraum, geht flotten Schrittes auf Anna zu und drückt ihr eine Plastikdose mit einem Batman-Aufkleber in die Hand. Als sie den fragenden Blick der verdutzten Kollegin bemerkt, erklärt sie: „Lukas hat sein Pausenbrot zu Hause vergessen, und ich war gerade hier in der Gegend und hab mir gedacht, ich bringe es ihm schnell vorbei. Wenn er in der Pause nichts isst, rutscht sein Blutzuckerspiegel in den Keller und dann wird er unleidlich.“ Darauf dreht Mutti sich um, schließt die Tür und ist wieder verschwunden. Das Ganze dauert nicht mehr als 20 Sekunden, hinterlässt jedoch bei Anna einen bleibenden Eindruck. Und so fragt sie abends Peter Sielje, ihren Lebensgefährten, was er eigentlich von einem solchen Verhalten der Mutter hält.  

Wenn Sie die Rechtsfrage und der Kommentar unseres Experten Dr. jur. Günther Hoegg interessiert, können Sie den Schulrechtsfall käuflich erwerben. Im Abo ist dieser für Sie gratis. 

Ist nicht immer „Tag der offenen Tür“? - Schulrechtsfall des Monats Oktober 2018 - Schulrechtsfall

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