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Schulrecht / 29.05.2019

"Das fasse ich nicht an!"

Schulrechtsfall Juni 2019

Dass Muslime kein Schweinefleisch essen dürfen, ist allseits bekannt. Aber geht das Verbot noch darüber hinaus? Und wenn ja, wie weit?

Bild: stock.adobe.com/Corgarashu

Fall: 

Unsere sympathische Kollegin Anna Nass traut ihren Ohren nicht. Schon seit über 10 Jahren ist sie im Schuldienst, aber dieses Argument ist ihr völlig neu und macht sie sprachlos. Worum geht es? Im Rahmen des verpflichtenden berufsvorbereitenden Unterrichts gibt es an Annas Schule seit Kurzem eine Schülerfirma, die für die Mensa/Cafeteria das Essen einkauft, zubereitet, verkauft und hinterher den Umsatz abrechnet. Diese Schülerfirma wird von Anna (und zwei weiteren Kollegen) betreut. Bei der Zubereitung der Speisen werden nicht nur Obst, Gemüse, Teigwaren, sondern ebenfalls verschiedene Fleischsorten verarbeitet, darunter auch Schweine- und Hühnerfleisch, womit wir beim Kern des Problems angelangt sind.

Einige muslimische Schüler weigern sich, das zu verarbeitende Schweine- und Hühnerfleisch anzufassen, weil ihnen das – so ihr Argument – ihre Religion verbiete. Selbst die Tatsache, dass die Schüler in der Schulküche (aus hygienischen Gründen) nur mit Einmalhandschuhen für Lebensmittel arbeiten dürfen und daher keinen Hautkontakt mit dem Fleisch haben, kann die Jungen nicht bewegen, das Fleisch zu berühren.

Beim Schweinefleisch stört sie vor allem das Unreine des Schweins, beim Hühnerfleisch ist der Grund, dass diese Tiere nicht geschächtet wurden, ihr Fleisch also nicht "halal" ist. In beiden Fällen erlaube der Koran es ihnen nicht, das Fleisch zu berühren. Anna ist hochgradig verunsichert. Einerseits sieht sie überhaupt keinen Grund, warum die Schüler das Fleisch nicht mit Handschuhen anfassen können. Andererseits möchte sie die Schüler nicht zu etwas zwingen, das ihnen aus religiösen Gründen verboten ist. 

Wenn Sie die Rechtsfrage und der Kommentar unseres Experten Dr. jur. Günther Hoegg interessiert, können Sie den Schulrechtsfall käuflich erwerben. Im Abo ist dieser für Sie gratis. 

„Das fasse ich nicht an!“ - Schulrechtsfall des Monats Juni 2019 - Schulrechtsfall

„Das fasse ich nicht an!“ - Schulrechtsfall des Monats Juni 2019

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