Schulrecht / 28.03.2019

Immer im Dienst?

Schulrechtsfall April 2019

Dass die Arbeitszeit von Lehrkräften nicht nur den Unterricht umfasst, ist hinlänglich bekannt. Aber müssen sie eigentlich immer erreichbar sein?

Bild: stock.adobe.com/Corgarashu

Fall: 

Sonntagabend, 20.15 Uhr. Peter Sielje und Anna Nass haben ihr Abendessen beendet und es sich auf dem Sofa bequem gemacht. Und da unsere beiden Hauptpersonen traditionelle Fernsehkost schätzen, ertönt aus dem Fernseher die Tatortmelodie. Allerdings nicht nur die. Auch Annas Telefon klingelt. Ein Blick auf das Display zeigt ihr, wer hier anruft: Es ist der Kollege, der in ihrer Schule für den Stunden- bzw. den Vertretungsplan zuständig ist. Reflexartig greift sie zum Telefon, aber Peter hält sie zurück und sagt: "Schatz, es ist Sonntagabend, und du hast Feierabend."

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„Immer im Dienst?“ - Schulrechtsfall des Monats April 2019 - Schulrechtsfall

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