Schulrecht / 29.10.2018

So, du bleibst im Klassenraum!

Schulrechtsfall November

Vor allem an Grundschulen werden störende Schülerinnen und Schüler gerne mit einem sog. „Pausenverbot“ belegt. Ist das zulässig?

Bild: stock.adobe.com/Corgarashu

Der Fall

Damit die heutige Kolumne ihre größte Realitätsnähe bekommt, wird unsere sympathische Kollegin Anna Nass von mir kurzerhand mit der Hälfte ihrer Stunden an eine Grundschule abgeordnet. Das passt ihr zwar nicht, weil sie jetzt zwischen zwei Arbeitsstätten pendeln muss, aber als brave Beamtin fügt sie sich in ihr Schicksal. Und nach einiger Zeit gefällt es ihr sogar, wenn die „Kurzen“ sie am Montagmorgen bestürmen und ihr erzählen wollen, was sich am Wochenende alles ereignet hat. Sie erfährt von Kaninchen, Meerschweinchen und jungen Hunden, von Besuchen in Zirkussen oder Freizeitparks und von Filmen, die für diese Altersgruppe noch lange nicht vorgesehen sind.

So angenehm solche Gespräche sind, so unangenehm ist es, wenn einige Schüler immer wieder den Unterricht erheblich stören. Sie sind völlig überdreht und können keine 5 Minuten ruhig sitzen. Ständig suchen sie nach Aufmerksamkeit, die sie zu Hause nicht bekommen. Sie laufen herum, rufen irgendetwas in den Raum, werfen Dinge herunter oder schubsen und schlagen Mitschüler. Anna weiß nicht so recht, wie sie an der Grundschule mit solchem Verhalten umgehen soll und fragt in der großen Pause ihre neuen Kolleginnen. Wie aus einem Munde antworten diese: „Pausenverbot. Du sollst mal sehen, das wirkt.“ Als Anna ratlos in die Runde schaut, erklärt man ihr das System: Die störenden Schüler dürfen in der großen Pause nicht mit den anderen auf dem Pausenhof herumtoben, sondern müssen stattdessen alleine im Klassenraum bleiben und etwas abschreiben oder eine Aufgabe lösen. Anna wirkt nach dieser Erklärung jedoch weiterhin verunsichert, weil sie sich fragt…

Wenn Sie die Rechtsfrage und der Kommentar unseres Experten Dr. jur. Günther Hoegg interessiert, können Sie den Schulrechtsfall käuflich erwerben. Im Abo ist dieser für Sie gratis. 

„So, du bleibst im Klassenraum!“ - Schulrechtsfall des Monats November 2018 - Schulrechtsfall

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