Der Prozess der Antragsstellung und Mittelzuweisung erfolgt in mehreren Schritten:
Schritt 1: Informationsbereitstellung
Zunächst werden alle relevanten Informationen und Richtlinien zum Startchancen-Programm veröffentlicht. Schulen und zuständige Behörden erhalten detaillierte Anleitungen zur Antragstellung, einschließlich der erforderlichen Dokumente und Kriterien.
Schritt 2: Antragserstellung
Schulen, die sich für die Initiative qualifizieren möchten, bereiten einen umfassenden Antrag vor. Dieser enthält Informationen zur schulischen Situation, insbesondere zu sozial benachteiligten Schülergruppen, vorhandenen Herausforderungen und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen. Ziel ist es, den spezifischen Bedarf der Schule darzulegen und zu begründen, wie die Fördermittel eingesetzt werden sollen.
Schritt 3: Einreichung und Prüfung
Nach der Fertigstellung werden die Anträge bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht. Dort erfolgt eine sorgfältige Prüfung der Anträge anhand der festgelegten Kriterien des Startchancen-Programms. Besonderes Augenmerk liegt auf der Bedürftigkeit der Schule, den vorgeschlagenen Maßnahmen und der erwarteten Wirksamkeit der geplanten Projekte.
Schritt 4: Auswahl und Bekanntgabe
Die Auswahl der Schulen basiert auf einer objektiven Bewertung der Anträge. Die entscheidenden Faktoren sind der Bedarf an Unterstützung und die Qualität der vorgeschlagenen Maßnahmen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die geförderten Schulen offiziell bekannt gegeben und über die Höhe der ihnen zugewiesenen Mittel informiert.
Schritt 5: Mittelzuweisung
Die zugeteilten Fördermittel werden den ausgewählten Schulen entsprechend der im Antrag dargelegten Pläne zur Verfügung gestellt. Die Schulen erhalten Anweisungen zur Mittelverwendung, die sicherstellen sollen, dass die Förderung im Sinne der Programmziele eingesetzt wird.
Schritt 6: Dokumentation und Berichterstattung
Um die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu wahren, sind die geförderten Schulen zur detaillierten Dokumentation und regelmäßigen Berichterstattung über die Verwendung der Mittel und die erzielten Fortschritte verpflichtet. Dies ermöglicht eine laufende Bewertung des Programms und die Anpassung von Maßnahmen, um deren Effektivität zu maximieren.