Welche Pflichten haben Lehrkräfte?
Ganz nach dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" liegt es zunächst einmal an Ihnen, sich über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren. In den Beamten- und Schulgesetzen der Bundesländer steht immer eine Passage, die Sie sinngemäß dazu verpflichtet, sich an die geltenden Rechtsvorschriften zu handeln. Das heißt im Klartext: Sie müssen nicht nur wissen – und anwenden –, was im Schulgesetz und den ergänzenden Verordnungen und Erlassen steht. Sie müssen sich auch über all jene rechtlichen Bestimmungen informieren, die einen Bezug zur Schule haben und Sie betreffen könnten – wie zum Beispiel das Urheberrecht oder das Datenschutzrecht. Einfach nur darauf zu vertrauen, dass schon nichts passieren wird, kann Sie in Teufels Küche bringen.
Für alle Lehrkräfte – und übrigens auch für pädagogische Mitarbeiter – gilt: Sie haben eine Folgepflicht, müssen also den dienstlichen Anweisungen des Schulleiters und seines Stellvertreters Folge leisten. Zudem gibt es eine Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Salopp könnte man sagen: Auch wenn Sie einen Kollegen oder Ihren Schulleiter partout nicht ausstehen können, müssen Sie sich soweit zusammenraufen, dass Sie dienstlich korrekt, offen und fair miteinander arbeiten.