Im Koalitionsvertrag 2021 vereinbarten die Ampelparteien die Einführung einer sogenannten Kindergrundsicherung in der laufenden Legislaturperiode. Als Teil des Familienlastenausgleichs soll diese Transferleistung den Lebensunterhalt von Kindern und Jugendlichen (bzw. jungen Erwachsenen in der Ausbildung) sichern. Hier wird die von der Ampelkoalition geplante Kindergrundsicherung betrachtet, deren konkrete Ausgestaltung nach aktuellem Stand (März 2023) in Details noch offen ist – von Seiten der FDP regt sich Widerstand, nicht nur mit Blick auf die Kosten der sozialpolitischen Maßnahme.