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Vier Personen sitzen und nutzen digitale Tablets vor einer weißen Backsteinwand.
Bild: stock.adobe.com/georgerudy

Digitalpakt 2.0

Ein Meilenstein in der Bildungsmodernisierung

Bund und Länder investieren bis 2030 fünf Milliarden Euro in die digitale Bildung. Der Digitalpakt 2.0 erweitert die Förderung deutlich: Schulen können nun nicht nur Infrastruktur, sondern auch digitale Bildungsmedien, Lernsoftware und digitale Inhalte finanzieren.

Schwerpunkte des Digitalpakts 2.0

- Digitale Infrastruktur: zuverlässiges WLAN, Geräte, Präsentationstechnik
- Schul- und Unterrichtsentwicklung: Förderung digitaler Medien und didaktischer Software
- Lehrkräftebildung: mehr Fortbildungen und Unterstützung im digitalen Unterricht


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Neu: digitale Medien sind förderfähig

Der Digitalpakt 2.0 umfasst jetzt auch:

  • digitale Schulbücher und Lernmedien
  • interaktive Übungen und unterrichtsbezogene Software
  • Tools zur Erstellung digitaler Lernangebote
  • Systeme zur sicheren Bereitstellung von Unterrichtsmaterial

Weniger Bürokratie, pauschale Mittel und professioneller IT‑Support erleichtern den Einsatz digitaler Angebote im Schulalltag. Viele digitale Cornelsen‑Medien können über den Digitalpakt 2.0 finanziert werden – ideal für modernen, digital unterstützten Unterricht.

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Persönliche Beratung

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl passender Produkte und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Fördermittelabwicklung zur Seite, um den gesamten Prozess für Ihre Schule so einfach wie möglich zu gestalten.

Sie erreichen uns per E-Mail: fachberatung-digital@cornelsen.de

Informationen zum Digitalpakt 2.0 

Was ist der DigitalPakt 2.0?

Der DigitalPakt 2.0 ist das neue Förderprogramm von Bund und Ländern zur Digitalisierung der Schulen in Deutschland. Er schließt an den DigitalPakt Schule (2019–2024) an und stellt 5 Milliarden Euro bereit, um die digitale Bildungsinfrastruktur bis 2030 weiter auszubauen.

Gefördert werden u. a. digitale Endgeräte, IT‑Infrastruktur, digitale Lernplattformen, pädagogische Digitalisierungskonzepte und KI‑gestützte Lernsysteme.
Der DigitalPakt 2.0 startet, nachdem die Länder die Verwaltungsvereinbarungen im Jahr 2026 beschließen, ermöglicht jedoch eine rückwirkende Förderung ab dem 1. Januar 2025. Ziel ist es, Schulen modern, zukunftssicher und digital anschlussfähig zu machen.

Was ist neu im DigitalPakt 2.0 im Vergleich zum bisherigen DigitalPakt?

Der DigitalPakt 2.0 erweitert den bisherigen Ansatz deutlich. Neu sind:

  • vereinfachte Antragsverfahren und pauschalierte Mittelzuweisungen
  • weniger Bürokratie durch schlankere Verwaltungsprozesse
  • Förderung von Bildungssoftware, digitalen Lerninhalten und Tools für professionelle Online‑Lehrangebote
  • Strukturen für technischen Support (Wartung, Service, Betreuung)
  • ein neu aufgesetztes Konzept für länderübergreifende Vorhaben (LüV), die nur starten, wenn mindestens zwölf Länder zustimmen.
  • Damit rückt der DigitalPakt 2.0 stärker die pädagogische Nutzung digitaler Medien in den Mittelpunkt.

Welche Ziele verfolgt der DigitalPakt 2.0?

Der DigitalPakt 2.0 soll eine moderne, leistungsfähige digitale Bildungslandschaft schaffen. Dazu gehören:

  • der Ausbau von WLAN, Netzwerktechnik, Serverstrukturen und digitalen Lernplattformen
  • die Ausstattung mit Endgeräten und digitalen Arbeitsgeräten
  • die Förderung digitaler Unterrichtsentwicklung durch Fortbildung der Lehrkräfte und innovativer Konzepte
  • der Aufbau strukturierter Wartungs- und Supportmodelle
  • die Entwicklung länderübergreifender, gemeinsamer digitaler Lösungen.
  • Ziel ist, allen Schülerinnen und Schülern gleichwertigen Zugang zu zeitgemäßer digitaler Bildung zu ermöglichen.

Welche Maßnahmen sind im DigitalPakt 2.0 förderfähig?

Förderfähig sind Investitionen in digitale Infrastruktur, IT-Ausstattung, digitale Lernumgebungen und Supportstrukturen. Dazu gehören:

Technik (digitale Infrastruktur):

  • schulisches WLAN und Netzwerktechnik
  • Server und IT‑Grundstruktur
  • Anzeige‑ und Interaktionsgeräte
  • digitale Arbeitsgeräte für den Unterricht

Bildungsinhalte (Software & Medien):

  • didaktische Anwendungen
  • unterrichtlich genutzte Software
  • digitale Bildungsmedien
  • Tools zur Erstellung professioneller Online‑Lehrangebote
  • Systeme zur Mediendistribution

Maßnahmen sind rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 förderfähig – sofern sie den Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung entsprechen.

Wer ist im DigitalPakt 2.0 antragsberechtigt und wie läuft die Antragstellung?

Antragsberechtigt sind die Schulträger – also Kommunen, öffentliche Schulen und staatlich anerkannte Ersatzschulen.
Die Bundesländer entwickeln eigene Förderrichtlinien und digitale Förderportale, über die ab 2026 die Anträge eingereicht werden.
Die Mittelverteilung erfolgt weiterhin nach dem Königsteiner Schlüssel. Insgesamt stehen 5 Milliarden Euro zur Verfügung (je 2,5 Mrd. von Bund und Ländern).

Unterrichtshilfen

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen zum DigitalPakt 2.0 dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und unverbindlichen Darstellung der aktuell bekannten Faktenlage. Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen und auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen erstellt, darunter u. a. Meldungen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Informationsseiten zum DigitalPakt 2.0. Dennoch können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, der Verwaltungsvereinbarungen oder der Förderrichtlinien der Bundesländer sind jederzeit möglich.