Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz
Finden Sie alle passenden Materialien für die Grundschule
Zum Jahr 2024 geht die Schulbuchausleihe der Grundschule Rheinland-Pfalz in die nächste Runde. Im Laufe des kommenden Schuljahres hat Ihre Schule daher die Möglichkeit, bislang genutzte Lehrwerke zu ersetzen.
Hier stellen wir Ihnen unsere aktuelle Generation von Lehrwerken vor. Überzeugen Sie sich am besten selbst: Mit Klick auf das Fach erhalten Sie Informationen zu unserem Angebot.
Die digitalen Möglichkeiten für die Grundschule
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FAQ
In Rheinland-Pfalz sind gemäß der Verwaltungsvorschrift Schulbücher mit folgenden Merkmalen von der Ausleihe betroffen:
- Sie sind didaktisch aufbereitete Lernmittel zur Arbeit im Unterricht in einem oder mehreren Schulfächern,
- sie sind an schulart-, schulform- und schulstufenspezifischen Vorgaben und – soweit vorhanden – Bildungsstandards orientiert und
- decken die Unterrichtsinhalte mindestens eines Schuljahres bzw. Kurshalbjahres ab.
Themenhefte wie Einstern und Einsterns Schwester, die als Reihe konzipiert sind und durch ihren aufeinander folgenden Einsatz ein Schulbuch ersetzen, werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit wie Schulbücher behandelt.
Der Ausleihzyklus beträgt in der Regel 3 Jahre. Nach dieser Nutzungsdauer wird jedes Schulbuch, das im Rahmen der Schulbuchausleihe beschafft wurde, durch ein neues Buch ersetzt. Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass sich die für die Ausleihe zur Verfügung stehenden Lernmittel in einem Erhaltungszustand befinden, der für die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler akzeptabel ist. Es wird dadurch ebenfalls garantiert, dass die Schulbuchinhalte aktuell bleiben.
Es sind beide Varianten möglich:
- Die Schule wechselt innerhalb eines Schuljahres in allen Jahrgangsstufen gleichzeitig von Lehrwerksreihe A zu B.
- Die Schule wechselt zum offiziellen Ausleihzyklus lediglich in der Einführungsjahrgangsstufe das Lehrwerk, in dem Band 1 der Lehrwerksreihe eingesetzt wird.
Welcher Weg zu wählen ist, hängt vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen der Schule. Die Schule kann sich aus pädagogischen Gründen gegen einen gleichzeitigen Wechsel in allen Jahrgangsstufen und für einen aufwachsenden Wechsel entscheiden. Dies ist auch möglich, wenn dies nicht die wirtschaftlichste Alternative wäre.
Entscheidet sich die Schule für das gedruckte Buch, kann ein ausschließlich digitales Lernmittel (E-Book) erst eingeführt werden, sobald das Schulbuch seinen individuellen Ausleihzyklus vollendet hat.
Ausnahme: Zusätzlich zu den auf der Schulbuchliste aufgeführten gedruckten Lernmitteln kann die Schule im Unterricht sogenannte „Print-Plus-Lizenzen“ verwenden, d.h. digitale Lernmittel, deren Lizenz ausschließlich im Verbund mit dem gedruckten Lernmittel - gegen einen geringen Mehrpreis - erworben werden kann.
Ja, in den Klassen 1 und 2 für die Fächer Deutsch mit Mathematik gilt eine Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung, Einführung und Verwendung von Lehr- und Lernmitteln vom 24.02.2019). Demnach dürfen auch Schulbücher bzw. Lernmittel als Verbrauchsmaterial neu eingeführt werden, wenn diese im Lernmittelkatalog des Landes enthalten sind.
Abgesehen davon sind im Rahmen der Schulbuchausleihe Schulbücher mit Eintragungen grundsätzlich nicht zulässig.