Grundsatz
Die Lehrerinnen und Lehrer dürfen kleine Teile urheberrechtlich geschützter Werke so auf dem Schulserver ablegen, dass die Schüler sie im Unterricht über PCs abrufen können. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich bei diesen eingestellten Werken nicht um Inhalte aus Schulbüchern oder anderen speziell für den Unterricht hergestellten Materialien handelt und
- nur ein kleiner Teil eines Werkes oder ein Werk geringen Umfangs abgespeichert wird,
- das benutzte Werk vorher bereits veröffentlicht wurde und
- ein Zugriff auf das Werkteil nur den Schülern einer bestimmten Klasse im Rahmen des Unterrichts ermöglicht wird.
Bereits zum Zeitpunkt des Abspeicherns des Werkteils auf dem Server muss feststehen, in welcher Unterrichtseinheit welcher Klasse dieses verwandt werden sollen. Eine vorsorgliche Vorratsabspeicherung auf dem Server ist in keinem Fall gestattet.
Die Schüler dürfen im Rahmen des Unterrichts auf die auf dem Server abgespeicherten Werkteile von den in der Schule vorhandenen PCs dann „zugreifen“. Sie dürfen sich die Werke folglich „ansehen“. Außerhalb des Unterrichts, d.h. in Pausen, Freistunden und von Zuhause (zur Vor- oder Nachbereitung) darf ein Zugriff nicht ermöglicht werden.
Das Herstellen einer Kopie, d.h. das Speichern der abgerufenen Daten auf der Festplatte des einzelnen PCs oder einem Datenträger, ist dagegen nur dann zulässig, wenn eine solche Kopie selbst für den Unterricht tatsächlich erforderlich ist. Dies wird in der Regel nicht der Fall sein. Um das Werkteil auf dem Schulserver abzulegen, kann dieses entweder eingescannt oder aber – soweit es digital vorliegt – auf den Server überspielt werden.