Kurz & knapp
- Aufnahmeprüfung ist meist nicht nötig: In den meisten Bundesländern ist der Übertritt von der Grundschule in die Realschule ohne Aufnahmeprüfung möglich. Ob eine Prüfung verlangt wird, hängt stark vom jeweiligen Bundesland und von der Schulform ab.
- Bayern regelt den Übertritt besonders klar: In Bayern ist bei einem zu niedrigen Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis ein Probeunterricht in Deutsch und Mathematik vorgesehen. Auch beim Wechsel von der Mittelschule in höhere Realschulklassen können je nach Voraussetzung Aufnahmeprüfung und Probezeit relevant werden.
- Elternwille oder andere Verfahren prägen viele Länder: In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen entscheiden vor allem die Eltern über die Schulwahl, ohne Aufnahmeprüfung für die Realschule. In anderen Ländern wie Baden-Württemberg gelten beim Schulformwechsel Leistungsanforderungen, teils ergänzt durch Aufnahmeprüfung oder Probezeit.
Aufnahmeprüfung für die Realschule: ein Überblick nach Bundesländern
In den meisten Bundesländern ist der Übertritt von der Grundschule in die Realschule ohne Aufnahmeprüfung möglich. Wir zeigen Ihnen in einem kurzen Überblick am Beispiel einiger Bundesländer, welche Regelungen je nach Region zutreffen könnten.
Bayern: der Probeunterricht als zentrale Hürde
Bayern ist das Bundesland mit den strengsten Übertrittsregelungen. Hier spielt der sogenannte Probeunterricht eine zentrale Rolle. Er wird manchmal etwas missverständlich als „Aufnahmeprüfung“ für die Realschule bezeichnet.
Übertritt von der Grundschule (4. Klasse) in die Realschule (5. Klasse):
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis ist der Übertritt an die Realschule ohne Prüfung möglich. Wird dieser Schnitt nicht erreicht, können Eltern ihr Kind zu einem dreitägigen Probeunterricht anmelden, der in den Fächern Deutsch und Mathematik stattfindet.
Bestanden ist der Probeunterricht, wenn das Kind in einem Fach mindestens die Note 3 erreicht und im anderen nicht schlechter als 4 ist. Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht formal als nicht bestanden – auf Antrag der Eltern ist der Übertritt dennoch möglich. Bei einer Note 5 oder 6 in einem der Fächer ist der Probeunterricht nicht bestanden.
Übertritt von der Mittelschule in höhere Klassen (6–10):
Mit einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser in Deutsch, Englisch und Mathematik im Jahreszeugnis ist ein Übertritt in die Realschule ohne Aufnahmeprüfung möglich. Bei einem schlechteren Schnitt ist eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch grundsätzlich möglich bzw. erforderlich, eventuell kombiniert mit einer Probezeit – die genauen Vorgehensweisen hängen stark von den jeweiligen schulischen Detailregelungen ab.
Baden-Württemberg: Aufnahmeprüfung beim Schulformwechsel
In Baden-Württemberg erfolgt der Übergang von der Grundschule in die Realschule ohne Aufnahmeprüfung. Die Eltern entscheiden über die Schulwahl auf Grundlage der Grundschulempfehlung und eines verbindlichen Beratungsverfahrens.
Beim Wechsel von der Hauptschule bzw. Werkrealschule an die Realschule sind bestimmte Leistungsanforderungen (insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch) sowie die Versetzungsentscheidung maßgeblich. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann die Aufnahme in eine Realschule im Rahmen einer Aufnahmeprüfung und gegebenenfalls einer Probezeit erfolgen. Die Details regeln die Schulordnung und die Verwaltungsvorschriften des Landes Baden-Württemberg.
Nordrhein-Westfalen: Elternwille entscheidet
In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Aufnahmeprüfung für die Realschule. Seit 2010 entscheiden die Eltern darüber, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Die Grundschulempfehlung ist nicht verbindlich. Die Klassen 5 und 6 bilden eine Erprobungsstufe, in der alle Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von Klasse 5 in Klasse 6 übergehen. Am Ende der Klasse 6 wird festgestellt, ob der gewählte Bildungsgang fortgesetzt werden kann. Weicht der Elternwunsch von der Schulformempfehlung ab, bieten die weiterführenden Schulen Beratungsgespräche an.
Sachsen: Oberschule statt Realschule
In Sachsen gibt es keine klassische Realschule. Stattdessen existiert die Oberschule, die Haupt- und Realschulbildungsgang unter einem Dach vereint. Für die Oberschule ist keine Aufnahmeprüfung erforderlich. Alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 erhalten eine Bildungsempfehlung auf Grundlage des Notendurchschnitts in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Seit der Schulgesetzreform 2017 gilt der Elternwille: Eltern können ihr Kind auch gegen die Bildungsempfehlung an einem Gymnasium anmelden – nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch.
Thüringen: Aufnahmeprüfung nur fürs Gymnasium
In Thüringen ist für die Regelschule (entspricht der Haupt- und Realschule) keine Aufnahmeprüfung erforderlich. Eine Aufnahmeprüfung gibt es nur für das Gymnasium, wenn der erforderliche Notenschnitt nicht erreicht wurde.
Niedersachsen und Hessen: freie Schulwahl
In beiden Bundesländern entscheidet der Elternwille über die Schulwahl. Es gibt keinen erforderlichen Notendurchschnitt für den Übertritt. Eine Aufnahmeprüfung für die Realschule ist nicht vorgesehen. Die Grundschulempfehlung dient lediglich als Orientierungshilfe für die Eltern.
Sie sehen: Jedes Bundesland handhabt den Übertritt etwas anders. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie sich rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen informieren – entweder direkt bei der angestrebten Schule oder beim zuständigen Schulamt bzw. der Schulaufsichtsbehörde.







