Das Wichtigste in Kürze
- Der Ausbildungsrahmenplan legt bundesweit fest, welche Inhalte Auszubildende lernen und in welchem zeitlichen Ablauf dies geschieht. Er schafft eine einheitliche Grundlage, damit alle Auszubildenden - unabhängig vom Betrieb - vergleichbare Qualifikationen erwerben.
- Der Ausbildungsrahmenplan wird vom BIBB gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Praxis, Kammern und Schulen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Dadurch wird gewährleistet, dass Inhalte an neue Entwicklungen wie Digitalisierung oder neue Branchenanforderungen angepasst werden.
- Der Plan enthält Lerninhalte, Zeitrichtwerte und Hinweise für Betriebe und ist eng mit dem Rahmenlehrplan der Berufsschule verzahnt. Er beschreibt sowohl übergeordnete Lernziele als auch konkrete Handlungsschritte, die während der Ausbildung erreicht werden sollen.
So entsteht der Ausbildungsrahmenplan
In Deutschland gibt es Hunderte von Ausbildungsberufen. Für über 130 davon hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) konkrete Ausbildungsrahmenpläne erstellt. Sie gelten bundesweit und sind für die Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe verbindlich. Das bedeutet: Wer beispielsweise in Hamburg eine kaufmännische Ausbildung macht, lernt das Gleiche wie jemand, der sich in Bayern ausbilden lässt.
Am Ausbildungsrahmenplan für eine spezielle Ausbildung arbeiten Fachleute zusammen: Expertinnen und Experten vom BIBB, aber auch aus dem jeweiligen Bereich, zum Beispiel aus den Ausbildungsbetrieben, der Industrie- und Handelskammer oder auch von den Berufsschulen.
Außerdem werden die Ausbildungsrahmenpläne regelmäßig angepasst. In bestimmten Branchen geschieht das häufiger, weil sich neue Entwicklungen stark auf das Berufsfeld auswirken – Stichwort Digitalisierung oder künstliche Intelligenz. Die Ausbildungsbetriebe müssen nach dem jeweils geltenden Ausbildungsrahmenplan agieren – sie müssen also alle Aspekte aus dem Plan auch wirklich an ihre Auszubildenden vermitteln.
Wie ist der Ausbildungsrahmenplan aufgebaut?
Zunächst einmal müssen der Ausbildungsrahmenplan und der Rahmenlehrplan der Berufsschule sinnvoll ineinandergreifen. So verzahnen sich Theorie und Praxis zu einer Einheit. Deshalb ist es wichtig, dass Schulen und Betriebe die vorgesehenen Zeitfenster für Themenschwerpunkte abstimmen und einhalten.
Der Ausbildungsrahmenplan gibt vor allem drei Dinge vor: Lerninhalte, den ungefähren zeitlichen Rahmen dafür und Hinweise für den Ausbildungsbetrieb, wie dieser die Inhalte konkret vermitteln kann. In der Regel finden sich im Ausbildungsrahmenplan eine grobe Struktur (mit Lernzielen zum Beispiel für das jeweilige Lernjahr) und zusätzlich kleinere Abschnitte, in denen einzelne Schwerpunkte stärker in den Fokus rücken.
Beispiel: Ausbildungsrahmenplan für Pflegefachkräfte
Wer eine Ausbildung zur Pflegefachperson absolviert, soll im zweiten Drittel der Ausbildung jeweils 400 Stunden in der ambulanten Pflege, in der stationären Langzeitpflege und in der stationären Akutpflege lernen. Für diesen Abschnitt der Ausbildung gibt es übergreifende Lernziele, zum Beispiel, Pflegekompetenz in verschiedenen Bereichen zu entwickeln und selbstständig Pflegeaufgaben zu übernehmen.
Das ist jedoch noch wenig greifbar. Deswegen enthält der Ausbildungsrahmenplan anschließend weit detailliertere Vorgaben. Ein Beispiel: Die auszubildende Pflegefachkraft soll ein „Aufnahmegespräch sowie weitere Gespräche zur Planung und Evaluation des Pflegeprozesses führen“. Dazu gibt es Vorgaben für den Ausbildungsbetrieb, wie genau die auszubildende Person in diesem Prozess zu begleiten und zu unterstützen ist. Das ist nur ein Punkt von vielen – in einer mehrjährigen Ausbildung gibt es natürlich sehr viele Inhalte zu erlernen.
Tipp: Die Lernmaterialien für berufliche Bildung von Cornelsen stimmen mit den Inhalten des Ausbildungsrahmenplans überein und bereiten auf die Prüfung vor – so zum Beispiel auch die Materialien für die Pflegeausbildung.
Allgemeine Vorgaben für alle Ausbildungsrahmenpläne
Seit August 2021 gibt es vier verbindliche Standards, die in allen modernisierten Ausbildungsrahmenplänen verankert sind. Sie sind für alle Ausbildungen gleich und sollen die Auszubildenden dazu befähigen, in einer komplexen und sich schnell verändernden modernen Arbeitswelt zu bestehen.
Diese vier Standards sind:
- Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung und Arbeits- und Tarifsrecht
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- digitalisierte Arbeitswelt
Diese zusätzlichen Inhalte sollen während der gesamten Ausbildung Teil der Wissensvermittlung sein – also nicht im Block, sondern begleitend.
Der Ausbildungsrahmenplan in der Praxis
Ausbildungsbetriebe sind aufgrund eigener Projekte mitunter nicht in der Lage, alle Ausbildungsinhalte in der angedachten Reihenfolge zu vermitteln. Dann können Betriebe Ausnahmen machen und die Reihenfolge aus betrieblichen oder auch persönlichen Gründen der Auszubildenden anpassen.
Zeitlich gilt: Auch wenn im Ausbildungsrahmenplan beispielsweise von „acht Wochen“ die Rede ist, umfasst eine duale Ausbildung immer auch Berufsschulzeiten. Auszubildende verbringen daher nur etwa drei Tage pro Woche im Betrieb, was im Plan bereits berücksichtigt ist.
Außerdem sind die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans Mindestanforderungen. Das bedeutet, dass die Lernenden darüber hinaus ausgebildet werden dürfen, wenn sich die Gelegenheit ergibt. Diese weiteren Kenntnisse sind nicht prüfungsrelevant – aber eine sinnvolle Förderung für die Auszubildenden.

