Das Wichtigste in Kürze
- Die Probezeit in der Ausbildung dient der gegenseitigen Eignungsprüfung. Sie beginnt am ersten Ausbildungstag, ist verpflichtend im Vertrag festzuhalten und ermöglicht beiden Seiten, festzustellen, ob Beruf und Betrieb geeignet sind.
- Rechte und Pflichten sind klar geregelt und gelten von Beginn an. Auszubildende müssen aktiv mitarbeiten und Weisungen befolgen, während der Betrieb anleitet, Feedback gibt und die vereinbarte Vergütung zahlt.
- Die Probezeit ist zeitlich strikt begrenzt und erlaubt Kündigungen ohne Frist. Sie dauert mindestens einen und höchstens vier Monate, wobei Kündigungen während dieser Zeit ohne Angabe von Gründen möglich sind.
Warum gibt es in der Ausbildung eine Probezeit?
Die Probezeit steht am Beginn jedes Ausbildungsverhältnisses und dient beiden Seiten als Phase des gegenseitigen Kennenlernens und der Eignungsprüfung. Sie ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert.
Der Ausbildungsbetrieb sollte die Probezeit also nutzen, um die fachliche Eignung, Lernbereitschaft und soziale Integration der auszubildenden Person zu beurteilen. Gleichzeitig haben Auszubildende die Möglichkeit zu prüfen, ob der gewählte Beruf und der Ausbildungsbetrieb ihren Vorstellungen entsprechen. Die Probezeit muss schriftlich im Ausbildungsvertrag festgehalten werden und beginnt mit dem ersten Ausbildungstag.
Rechte und Pflichten während der Ausbildungs-Probezeit
In der Probezeit gelten für beide Seiten des Ausbildungsverhältnisses besondere Rechte und Pflichten, die den Grundstein für eine erfolgreiche Ausbildung legen. Auszubildende sind verpflichtet, sich aktiv um den Erwerb der vorgesehenen Fertigkeiten zu bemühen, Weisungen zu befolgen und sich in die Betriebsgemeinschaft einzufügen. Der Ausbildungsbetrieb hingegen muss Azubis gemäß betrieblichem Ausbildungsplan schulen, angemessene Aufgaben zuweisen und regelmäßiges Feedback geben.
Besonders wichtig sind strukturierte Beurteilungsgespräche, die idealerweise nach dem ersten Monat und vor Ende der Probezeit stattfinden sollten. Darin können die ausbildenden Personen den Azubis mitteilen, welche Stärken sie schätzen und welche Verbesserungspotenziale sie sehen. Andererseits haben Azubis die Chance, sich zu Aufgaben und Abläufen im Betrieb zu äußern.
Der Betrieb muss auch während der Probezeit die Ausbildungsvergütung vollständig zahlen, und Auszubildende haben Anspruch auf alle vertraglich vereinbarten Leistungen.
Bei auftretenden Konflikten oder Unsicherheiten sollten beide Seiten frühzeitig das Gespräch suchen. Bei Bedarf können neutrale Ausbildungsberaterinnen oder -berater unterstützen, die über die zuständige Stelle für die Berufsausbildung zu erreichen sind – etwa die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer.
Wie lang ist die maximale Probezeit in der Ausbildung?
In der Regel beträgt die Mindestdauer der Probezeit einen Monat, während die maximale Probezeit in der Ausbildung auf vier Monate begrenzt ist. Azubis dürfen also im Rahmen der Probezeit frühestens nach einem Monat und spätestens nach vier Monaten gekündigt werden. Anders als im regulären Arbeitsverhältnis ist die Höchstdauer verbindlich und lässt sich nur in Ausnahmefällen, etwa bei längerer Krankheit, verlängern.
Ist eine Kündigung während der Probezeit in der Ausbildung möglich?
Ja, während der Probezeit können sowohl Auszubildende als auch Ausbildungsbetriebe das Verhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen beenden – eine Regelung, die deutlich flexibler ist als nach Ablauf der Probezeit.
Trotz des erleichterten Kündigungsrechts während der Probezeit dürfen weder diskriminierende noch willkürliche Entscheidungen getroffen werden, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
Nach einer Kündigung während der Probezeit der Ausbildung haben Auszubildende Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das den Zeitraum der Ausbildung und die erworbenen Kenntnisse dokumentiert, jedoch keine negativen Bewertungen enthalten darf.
Probezeit-Tipps für Auszubildende
In der Probezeit der Ausbildung stehst du vor einigen Anforderungen. Wichtige Tipps für ein gutes Gelingen findest du hier:
- Überzeuge durch Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und eine positive Arbeitseinstellung.
- Aktives Nachfragen und Eigeninitiative signalisieren Interesse und Lernbereitschaft.
- Führe deinen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) sorgfältig und detailliert – er dokumentiert deine eigene Entwicklung und ist für beide Seiten, dich und den Betrieb, eine wichtige Grundlage, wenn es ans Besprechen deiner Leistungen geht.
- Bei auftretenden Problemen oder Unsicherheiten ist es ratsam, frühzeitig das Gespräch mit der ausbildenden Person oder der Personalabteilung zu suchen, statt Schwierigkeiten anzustauen – viele Missverständnisse lassen sich durch offene Kommunikation klären.
- Bereite dich auf Feedback- und Beurteilungsgespräche gezielt vor: Denk über deine Erfahrungen nach und formuliere konkrete Fragen zur persönlichen Weiterentwicklung.
- Ein kollegiales Verhältnis zu Mitauszubildenden und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aufzubauen, kann wertvolle Unterstützung im Arbeitsalltag bieten und die Integration ins Team fördern.
- Halte dein Privatleben so gut wie möglich vom Arbeitsplatz fern – das heißt zum Beispiel, dass du während der Arbeitszeit nicht privat telefonieren, texten oder im Internet/Social Media unterwegs sein solltest. Dein Ausbildungsbetrieb wird dazu eigene Regeln haben, die du respektieren solltest.
- Informiere den Ausbildungsbetrieb bei Erkrankungen umgehend.
- Und sei dir immer bewusst, dass die Probezeit in der Ausbildung ein zweiseitiger Prozess ist. Auch du kannst prüfen, ob der Beruf und der Betrieb deinen Erwartungen entsprechen – bei grundlegenden Zweifeln ist ein frühzeitiger Wechsel oft besser als ein längerfristiges Festhalten an einer unpassenden Ausbildung.


