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Schulformen: die berufliche Bildung auf einen Blick
Bild: Shutterstock.com/Monkey Business Images

Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Berufliche Grundbildung mit Anrechnung auf die Ausbildung

Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) ist ein einjähriger schulischer Bildungsgang, der Grundkenntnisse in einem Berufsfeld vermittelt. Er richtet sich an Jugendliche mit Schulabschluss, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und sich gezielt auf ein Berufsfeld vorbereiten möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Berufsgrundbildungsjahr ist ein einjähriger schulischer Bildungsgang zur beruflichen Grundbildung. Es vermittelt fachtheoretische und praktische Grundlagen eines Berufsfeldes und richtet sich an Jugendliche mit Schulabschluss, die noch keinen Ausbildungsplatz haben.
  • Das BGJ entspricht inhaltlich dem ersten Ausbildungsjahr eines zugehörigen Ausbildungsberufs. Bei erfolgreichem Abschluss kann es in vielen Fällen als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden und erleichtert so den Einstieg in die duale Ausbildung.
  • Das BGJ wird je nach Bundesland vollzeitschulisch oder kooperativ angeboten. Theorie, Praxis in Werkstätten und Betriebspraktika bilden gemeinsam die Grundlage; Zugangsvoraussetzungen und berufliche Perspektiven sind klar definiert.

Was ist das Berufsgrundbildungsjahr?

Das Berufsgrundbildungsjahr vermittelt fachtheoretische und fachpraktische Grundkenntnisse auf der Breite eines Berufsfeldes. Anders als das Berufsvorbereitungsjahr setzt das BGJ in der Regel einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss voraus. Der Bildungsgang wird derzeit in Bayern, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Saarland angeboten und dauert ein Schuljahr.

Das Berufsgrundbildungsjahr kann in zwei verschiedenen Formen organisiert sein: In der vollzeitschulischen Form findet der gesamte Unterricht an der Berufsschule statt und wird durch mehrwöchige Betriebspraktika ergänzt. In der kooperativen Form besuchen die Jugendlichen an zwei Tagen pro Woche die Berufsschule und arbeiten an drei Tagen im Ausbildungsbetrieb – ähnlich wie in einer dualen Ausbildung.


Voraussetzungen für das Berufsgrundbildungsjahr

Für die Aufnahme in das Berufsgrundbildungsjahr gelten folgende Voraussetzungen:

  • Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss
  • in der Regel mindestens 15 Jahre alt
  • Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt oder Interesse an beruflicher Grundbildung
  • kein Ausbildungsvertrag oder Überbrückung bis zum Ausbildungsbeginn

Die Anmeldung erfolgt über die zuständige berufsbildende Schule. In Bayern ist das BGJ für bestimmte Berufsfelder sogar verpflichtend: Auszubildende in Holzberufen wie Tischlerei oder Zimmerei sowie in Grünen Berufen wie Gärtnerei oder Landwirtschaft absolvieren ihr erstes Ausbildungsjahr obligatorisch als Berufsgrundbildungsjahr.


Berufsfelder und Inhalte im Berufsgrundbildungsjahr

Das Berufsgrundbildungsjahr orientiert sich an den anerkannten Berufsfeldern der beruflichen Bildung. Dazu gehören beispielsweise Wirtschaft und Verwaltung, Technik und Handwerk, Soziales und Gesundheit, Ernährung und Hauswirtschaft, um nur einige zu nennen. Das konkrete Angebot variiert je nach Bundesland und Berufsschule.

Der Unterricht im BGJ gliedert sich in einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen Bereich. Der berufsübergreifende Bereich umfasst allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Mathematik, Sozialkunde und Sport. Der berufsbezogene Bereich vermittelt in Lernfeldern die fachtheoretischen Grundlagen und fachpraktischen Fertigkeiten des jeweiligen Berufsfeldes. Die Inhalte entsprechen dem ersten Ausbildungsjahr der zugeordneten Ausbildungsberufe.

In der vollzeitschulischen Form findet der fachpraktische Unterricht in schuleigenen Werkstätten und Laboren statt. Mehrwöchige Betriebspraktika ermöglichen den Jugendlichen, die Arbeitswelt kennenzulernen und Kontakte zu potenziellen Ausbildungsbetrieben zu knüpfen. In der kooperativen Form des Berufsgrundbildungsjahres sammeln die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Anfang an praktische Erfahrungen im Betrieb.

Abschluss und Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres

Am Ende des Berufsgrundbildungsjahres erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Abschlusszeugnis. Der erfolgreiche Abschluss des BGJ kann in der Regel als erstes Ausbildungsjahr auf eine anschließende Berufsausbildung im entsprechenden Berufsfeld angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt auf gemeinsamen Antrag von Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb. In einigen Bundesländern sind Betriebe zur Anrechnung verpflichtet, in anderen erfolgt sie nach individueller Vereinbarung. Die Ausbildungszeit verkürzt sich dadurch um ein Jahr.

Jugendliche ohne Hauptschulabschluss können diesen in einigen Bundesländern durch den erfolgreichen Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres nachträglich erwerben. Mit entsprechenden Noten und zusätzlichem Fremdsprachenunterricht kann nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung auch ein mittlerer Schulabschluss erreicht werden.


Perspektiven nach dem Berufsgrundbildungsjahr

Nach dem Berufsgrundbildungsjahr stehen den Absolventinnen und Absolventen verschiedene Wege offen. Viele beginnen eine duale Ausbildung in einem Beruf des absolvierten Berufsfeldes, wobei das BGJ häufig als erstes Ausbildungsjahr angerechnet wird. Die im Berufsgrundbildungsjahr erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erleichtern den Einstieg in die Berufsausbildung erheblich.

Wer noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, kann sich mit dem Abschlusszeugnis des Berufsgrundbildungsjahres gezielt bewerben. Die nachgewiesenen Fachkenntnisse verbessern die Chancen auf einen Ausbildungsplatz deutlich. Das BGJ dient somit nicht nur der beruflichen Orientierung, sondern auch als qualifizierte Vorbereitung auf eine erfolgreiche Berufsausbildung und erfüllt gleichzeitig die Berufsschulpflicht.

Weitere Fragen

Was ist ein Berufsgrundjahr?

Ein Berufsgrundjahr, meist als Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) bezeichnet, ist ein einjähriger schulischer Bildungsgang zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung. Es vermittelt grundlegende fachtheoretische und fachpraktische Kompetenzen eines Berufsfeldes. Das BGJ richtet sich an Jugendliche mit Schulabschluss, die berufliche Orientierung oder Überbrückung bis zum Ausbildungsstart benötigen.

Welchen Abschluss hat man nach dem BGJ?

Nach dem BGJ erhalten die Teilnehmenden ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kompetenzen bescheinigt. In vielen Fällen kann es als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden und verkürzt so die spätere Ausbildungszeit. In einzelnen Bundesländern kann zudem der Hauptschulabschluss nachträglich erworben werden.

Was ist der Unterschied zwischen BGJ und BVJ?

Der Unterschied liegt vor allem in den Zugangsvoraussetzungen und der Zielgruppe: Das BGJ setzt in der Regel einen Hauptschulabschluss voraus und orientiert sich am ersten Ausbildungsjahr eines Berufsfeldes. Das BVJ richtet sich dagegen an Jugendliche ohne Schulabschluss und dient der grundlegenden beruflichen Orientierung. Beide Bildungsgänge bereiten jedoch auf eine Ausbildung vor.

Wird ein Berufsgrundschuljahr auf die Rente angerechnet?

Das Berufsgrundschuljahr wird in der Regel nicht als Ausbildungszeit im rentenrechtlichen Sinne anerkannt. Es gilt als schulische Maßnahme und wird daher nicht als beitragspflichtige Ausbildungszeit gewertet. Entscheidend sind später die Zeiten der tatsächlichen beruflichen Ausbildung im Betrieb.