Warum?
In der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) sollen ausländische Lernende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die zu einem Fachstudium an einer Hochschule befähigen. Das sprachliche Können, das für ein Studium benötigt wird und in der DSH geprüft wird, entspricht dem Niveau B2/C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.