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Bild: Shutterstock.com/LightField Studios

Über Regelungen und Verbraucherschutz sprechen

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Schlechtes Bier und Mogelpackungen

„Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden…“ Bereits im ältesten deutschen Stadtrecht, der Justitia Civitatis Augustensis von 1156, findet man Hinweise auf frühe Formen des Verbraucherschutzes. Bis zum Hochmittelalter gab es dann immer mehr Regelungen, in denen Maße und Gewichte von Waren, aber auch deren Qualität und Preis geregelt wurden. Verstöße durch Handwerker, Händler oder Wirte wurden oftmals streng geahndet. Das heute immer gern angeführte „Reinheitsgebot“ des Bieres geht allerdings nicht nur auf die Sorge um die Konsumenten zurück. Der Nürnberger Stadtrat legte 1303 fest, dass zum Bierbrauen nur noch Gerste verwendet werden dürfe, weil Roggen oder Weizen zum Brotbacken benötigt wurden. Das „Reinheitsgebot“ wird erst 1918 erstmals im bayrischen Landtag erwähnt und greift eine Verordnung aus dem Jahr 1516 wieder auf.

Diskussionen um die Qualität von Waren und Dienstleistungen haben immer wieder zu Ereignissen geführt, die besonders im Gedächtnis geblieben sind. Dazu gehört auch der Pferdefleischskandal von 2013, als sich herausstellte, dass in Fertigprodukten wie Lasagne oder Sauce Bolognese das Rind- durch Pferdefleisch ersetzt wurde. Und das schon 2005 oft verwendete Wort „Gammelfleisch“ schaffte es in die Spitzengruppe der Worte des Jahres. Die Empörung und das veränderte Kaufverhalten zu Beginn des 21. Jahrhunderts sind aber nicht zu vergleichen mit der blutigen Niederschlagung der Hamburger „Sülzeunruhen“ von 1919, bei der über 80 Menschen starben. Damals wurde ein Hamburger Fabrikant verdächtigt, Kadaver von Hunden, Katzen und Ratten sowie anderes madiges Fleisch zu Sülze verarbeitet zu haben, sodass die Menschen die Fabrik stürmten.

Heute sind die deutschen Verbraucherzentralen in Zusammenarbeit mit einer Reihe weiterer Verbände auf sehr vielen Gebieten aktiv, die den privaten Konsum betreffen. Weil das oftmals über klassische Verbrauchsgüter hinausgeht, hat sich auch die Bezeichnung „Konsumentenschutz“ etabliert. So kann man sich auch zu Fragen von Telekommunikation, Patientenrechten oder Geldanlagen beraten lassen. Regelmäßig wird der Negativpreis für die „Mogelpackung“ des Monats vergeben, mit dem auf versteckte Preiserhöhungen oder Missverhältnisse zwischen Inhalt und Verpackung aufmerksam gemacht wird.

Das Thema Verbraucherschutz eignet sich gut, um sich mit der Sprache von Regelungen und Verordnungen auseinanderzusetzen. Ein Angebot für Ihren Kurs finden Sie in „Fokus Deutsch – Erfolgreich in Alltag und Beruf C1“ (2. Auflage) auf den Seiten 154f. und 164f.