Warum?
Die Prüfung der telc GmbH (einer Tochtergesellschaft des deutschen Volkshochschulverbandes) „telc Deutsch C1 Hochschule“ dient dem Nachweis sehr guter Kenntnisse der deutschen Standardsprache auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Nach § 8 der RO-DT (Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen) sind „Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule“ vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit befreit. Die neue Rahmenordnung ist seit dem 12.02.2016 für alle deutschen Hochschulen bindend.