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Bild: Shutterstock.com/LightField Studios

Löhne und Gehälter
Über Arbeitsentgelt sprechen

DaF-Journal

Wenn wir von einem gehaltvollen Essen sprechen, beziehen wir uns auf den Nährwert der Mahlzeit, den wir auch mit Kilokalorien oder Kilojoule  angeben können. Im Mittelhochdeutschen beschrieb das Wort Gehalt noch den Anteil des Edelmetalls in Münzen, ehe es allgemein für den Anteil erwünschter Stoffe verwendet wurde. Erst im 18 Jahrhundert bezeichnete es die Summe, für die man jemanden in Diensten hält oder mit der man anderen, z.B. Witwen, den Lebensunterhalt sichert. Seit dieser Zeit  unterscheiden sich auch Genus und die Pluralformen  (der Gehalt, pl. Gehalte /das Gehalt, pl. Gehälter).

Während wir das „Witwengehalt“  heute nicht mehr kennen, ist  das Gehalt  immer noch das vereinbarte Entgelt für regelmäßig verrichtete Arbeit.   Der Unterschied zum Lohn besteht darin, dass es sich beim Gehalt um eine gleichbleibende Summe handelt, während der  Lohn flexibel und von verschiedenen Faktoren abhängig sein kann. Stücklohn oder Stundenlohn sind Beispiele dafür. Aber auch Tagelöhner gibt es noch heute in großer Zahl in Deutschland, auch wenn sie euphemistisch als kurzfristig Beschäftigte bezeichnet werden.1

Löhne und Gehälter orientieren sich in Deutschland oftmals an den Tarifverträgen, die zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vereinbart werden. Für inzwischen über die Hälfte der Beschäftigen gibt es aber neben speziellen Firmen- oder Haustarifverträgen auch eine Vielzahl von abweichenden Vereinbarungen, wenn Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind, also nicht einem der Arbeitgeberverbände angehören. Dabei beträgt der aktuelle gesetzliche Mindestlohn (2021) € 9,50.

Wenn Sie Ihre Kursteilnehmer/-innen nach dem Wort Tarif fragen, werden aber sehr wahrscheinlich nicht Lohn oder Gehalt, sondern die Verbindungskosten für Mobilfunk zuerst genannt, vielleicht auch die Fahrscheine für den Nahverkehr oder sogar Versicherungstarife. Das entspricht auch immer noch der ursprünglichen Bedeutung des aus dem Arabischen stammenden Begriffs ta‛rīf  für Bekanntmachung bzw. Preisliste. Da die Zahl der tarifvertraglich Beschäftigten in Deutschland jedoch weiter zurückgeht, geben Tarifverträge allerdings oft nur noch eine unverbindliche, wenn auch wichtige Orientierungshilfe.

Konkreter sind dagegen die im Rahmen des Arbeitsvertrages festgehaltenen Zulagen und Zuschläge, die sich direkt auf das monatliche Arbeitsentgelt auswirken. So ist für viele Arbeitnehmer der Wochenend- oder Nachtzuschlag ein wichtiger Teil des Einkommens. Dazu kommen z.B. in der Industrie oftmals Zulagen für spezifische Arbeitsbelastungen wie Schichtarbeit, Gefahren oder Schmutz. Aber auch die Höhe des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes kann bei der Entscheidung für einen Arbeitsvertrag eine Rolle spielen.

Mit den Kursteilnehmer/-innen, die oftmals ganz andere Systeme der Vergütung von Arbeitsleistungen kennengelernt haben, besprechen wir das am besten an konkreten Beispielen. Einen Vorschlag dafür finden Sie im Abschnitt „Zulagen und Zuschläge“ in „Pluspunkt Deutsch – Erfolgreich im Beruf“ B1 Seiten 220/21.

1 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) § 12 Arbeit auf Abruf

Hier können Sie einen Blick in das Inhaltsverzeichnis und die Einheiten 1 und 2 werfen: