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Bild: Shutterstock.com/LightField Studios

Über Steuern und Abgaben sprechen

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„Pecunia non olet“ –  „Geld stinkt nicht“ soll Kaiser Vespasian gesagt haben, als er die Toilettensteuer erheben ließ. Diese Abgabe ist in der deutschen Steuergesetzgebung nicht mehr vorgesehen, aber es gibt noch andere Steuern, deren Anlass schon im Dunkel der Geschichte liegt.

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Für das Halten eines Hundes musste schon um 1500 ein sogenanntes Hundsgeld entrichtet werden. Und 1810 trat die Hundesteuer als Luxussteuer in Kraft. Wer reich genug war, sich zum Vergnügen einen Hund zu halten, sollte dafür auch Steuern zahlen. Die Schaumweinsteuer dagegen wird seit 1902 erhoben – damals zur Finanzierung der Kriegsmarine. In Österreich ist sie seit 2021 zwar auf null gesetzt, aber nicht abgeschafft; in Deutschland bringt sie der Staatskasse jährlich noch über 300 Millionen Euro. 

Regierungen, Könige und andere Landesherren oder geistliche Herrscher waren schon immer einfallsreich, wenn es darum ging, Steuern zu erheben. Auch die ersten Volkszählungen dienten v.a. dazu, einen Überblick über die Menge der potentiellen Steuerzahler zu erhalten. Ein Hinweis darauf findet sich im Lukasevangelium des Neuen Testaments, das uns durch die Weihnachtsgeschichte vertraut ist: „ Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzt würde.…“ (LK 2,1) 

Die Methoden, die Menschen für die Hofhaltung des Herrschers, die allgemeine Verwaltung oder andere gesamtgesellschaftlichen Projekte aufkommen zu lassen, waren durchaus vielfältig. Bekannt ist der Zehnt (der zehnte Teil), der eine frühe Form der Vermögenssteuer darstellt und in vielen Kulturen des Altertums bis zur frühen Neuzeit verbreitet war. Aber auch die Fron (Fronarbeit) als verpflichtende Arbeitsleistung war eine Form der Steuer. 

Heute unterscheiden wir v.a. zwischen direkter und indirekter Steuer (z.B. Einkommenssteuer  und Umsatzsteuer). In Brandenburg-Preußen führte bereits 1641  Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, die indirekte Steuer ein, um der Steuerhinterziehung einen Riegel vorzuschieben. Unser System der Einkommenssteuer geht dagegen auf das preußische Einkommenssteuergesetz von 1891 zurück. 

Das System von Steuern und Abgaben in Deutschland ist nicht nur für Menschen schwer zu verstehen, die aus anderen Ländern kommen. Die Gehaltsabrechnung lesen zu können, eine Steuererklärung zu machen oder  die obligatorischen Versicherungen zu kennen, sind wichtige Fertigkeiten. In unserem Kurs können die Lernenden die sprachlichen Mittel dafür erwerben. 

Einen Vorschlag finden Sie in Pluspunkt Deutsch – Erfolgreich im Beruf B1 auf den Seiten 215ff.